3. Preise und Zahlung
3.1 Die von uns angegebenen Preise gelten netto ab Lager Sauerlach/Deutschland, zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung. Sie sind freibleibend und gelten im übrigen nur, solange unser Vorrat reicht.
3.2 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich ausgestellt und zahlbar in Euro; wir behalten uns vor, auch in US-Dollar zu fakturieren. Unsere Rechnungen werden nach Erfüllung der uns obliegenden Leistungen erstellt. Unsere daraus resultierenden Forderungen werden sofort nach Rechnungserhalt in voller Höhe zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Kunde durch Mahnung in Verzug. Gerät der Kunde bei einer Zahlung in Verzug, so erfolgen weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder UPS Barnachnahme.
3.3 Wir behalten uns vor Preise jederzeit vor der Bestätigung der Bestellung zu ändern. Im diesem Fall wird der Kunde umgehend nach Eingang seiner Bestellung informiert und bei ihm nachgefragt, ob er seine Bestellung aufrecht erhalten will.
3.4 Wir behalten uns ausdrücklich vor, jede Bestellung nach unserer Wahl nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme zu erledigen. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen mit uns schriftlich vereinbart werden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel durch Überweisung oder eine andere, von uns auf unserer Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsweise.
3.5 Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Kunden, die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und / oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen.
3.6 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
3.7 Während der Dauer einer vereinbarten Stundung oder während des Verzugs des Kunden ist die Geldschuld in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines erhöhten Schadens bleibt vorbehalten.
3.8 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche besteht nur, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf vertraglichen Hauptpflichten desselben Vertragsverhältnisses beruht.



